Allgemeine Geschäftsbedingungen Haus- und
Tierservice
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäfts- und
Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Brigitte’s Haus-
und Tierbetreuung (nachfolgend BHT genannt) und dem Auftraggeber. Sie
gelten verbindlich anerkannt spätestens bei Auftragserteilung an BHT. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurde.
Auftragserfüllung
BHT
verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch
nur möglich, wenn der Auftraggeber BHT über alles Notwendige informiert
und entsprechend instruiert. (z.B. was für Futter, wann und wie viel, bestehen
irgendwelche Gefahren etc.)
Der Auftraggeber
verpflichtet sich BHT unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum
vereinbarten Termin zurückkehrt.
Eine
Vertragsverlängerung kann telefonisch, per E-Mail oder per Post (z.B.
Brief/Postkarte) zu den vereinbarten Tagespreisen/ Auftragspreisen erfolgen,
sofern die notwendige Kapazität bei BHT vorhanden ist.
Preise
Zusätzliche Arbeiten/Ausgaben
werden nach Aufwand separat verrechnet.
Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto.
Sozialabgaben und Versicherungen sind im Stundenansatz inbegriffen.
Annullationskosten
Bei Annullation eines erteilten
Auftrages sind CHF 50.-- als Umtriebsentschädigung zu bezahlen.
Zahlungsbedingungen
Aufträge sind im Voraus bar
oder per EBanking zu begleichen, bei Bareinzahlung am Schalter bitte den Betrag
zuzüglich Spesen einzahlen (bis Fr. 100.00: + Fr. 1.80; bis Fr. 1000.00: + Fr.
2.40).
Bei Neukunden wird eine Vorauszahlung oder Anzahlung bei Auftragserteilung
verlangt.
Die Mahngebühr beträgt Fr. 10.00.
Haftung im Schadenfall
BHT haftet dem Auftraggeber oder
Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch BHT bzw. ihre Mitarbeiter/-innen
bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden
sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von BHT abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung. Sofern BHT vom Auftraggeber nicht ausreichend
instruiert wurde, lehnt BHT allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche
des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab. Bei Hundehaltern muss eine
Tierhaftpflichtversicherung vorhanden sein, welche auch die volle Leistung bei
Fremdhütung garantiert, sowie möglichst keinen Leinenzwang vorschreibt.
Schlussbestimmungen
Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist Bremgarten AG.
Hier können Sie die AGB's als
PDF herunterladen.
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