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Allgemeine Geschäftsbedingungen Haus- und Tierservice

Allgemeines
Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Brigitte’s Haus- und Tierbetreuung (nachfolgend BHT genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten verbindlich anerkannt spätestens bei Auftragserteilung an BHT. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

Auftragserfüllung
BHT verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber BHT über alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert. (z.B. was für Futter, wann und wie viel, bestehen irgendwelche Gefahren etc.)

Der Auftraggeber verpflichtet sich BHT unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt.

Eine Vertragsverlängerung kann telefonisch, per E-Mail oder per Post (z.B. Brief/Postkarte)  zu den vereinbarten Tagespreisen/ Auftragspreisen erfolgen, sofern die notwendige Kapazität bei BHT vorhanden ist.

Preise
Zusätzliche Arbeiten/Ausgaben werden nach Aufwand separat verrechnet.
Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto.
Sozialabgaben und Versicherungen sind im Stundenansatz inbegriffen.

Annullationskosten
Bei Annullation eines erteilten Auftrages sind CHF 50.-- als Umtriebsentschädigung zu bezahlen.

Zahlungsbedingungen
Aufträge sind im Voraus bar oder per EBanking zu begleichen, bei Bareinzahlung am Schalter bitte den Betrag zuzüglich Spesen einzahlen (bis Fr. 100.00: + Fr. 1.80; bis Fr. 1000.00: + Fr. 2.40).
Bei Neukunden wird eine Vorauszahlung oder Anzahlung bei Auftragserteilung verlangt.
Die Mahngebühr  beträgt Fr. 10.00.

Haftung im Schadenfall
BHT haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch BHT bzw. ihre Mitarbeiter/-innen bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von BHT abgeschlossenen Haft­pflichtversicherung. Sofern BHT vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurde, lehnt BHT allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab. Bei Hundehaltern muss eine Tierhaftpflichtversicherung vorhanden  sein, welche auch die volle Leistung bei Fremdhütung garantiert, sowie möglichst keinen Leinenzwang vorschreibt.

 Schlussbestimmungen
Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bremgarten AG.

 

Hier können Sie die AGB's als PDF herunterladen.